Sportfischerverein Kemmern e.V.

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Gemeiner Sonnenbarsch
(Lepomis gibbosus)

Gemeiner Sonnenbarsch, Lepomis gibbosus

Bild © Smithsonian Environmental Research Center, Lizens: CC BY 2.0, Bild bearbeitet

Familie : Centrarchidae
In Oberfranken erreichen Sonnenbarsche eine Länge von ca. 10cm
Laichzeit: Mai - Juni
Schonzeit: keine / Schonmaß: keines

Kennzeichen

Der Sonnenbarsch hat einen hochrückigen und seitlich stark zusammengedrückten Körper. Der Schwanzstiel ist außerordentlich schmal. Der Kopf ist relativ groß und hat ein oberständiges Maul. Der Kiemendeckel trägt einen Hautlappen mit einem schwarzen Fleck. Die Farbe ist am Rücken bräunlich bis grünlich, an den Seiten etwas heller. Der gesamte Fisch schillert bei Lichteinfall in verschiedensten Farben. Der Körber ist mit kräftigen Kammschuppen überzogen. Die Rückenflossen sind zu einer Flosse zusammengewachsen. Die erste Rückenflosse hat nur Stachelstrahlen, die zweite Rückenflosse hat nur Weichstrahlen.

Lebensraum und Lebensweise

Der Sonnenbarsch lebt in sommerwarmen, stak verkrauten Stillgewässern. Er kommt auch in Altwassern von Fliesgewässern vor.

Nahrung

Der Sonnenbarsch ernährt sich von wirbellosen Kleintieren wie Würmern, Schnecken und Kleinkrebsen. Gelegendlich wird auch Fischlaich und Fischbrut gefressen.

Fortpflanzung

Die Männchen zeigen in der Laichzeit intensive Laichfärbung. Kehle und Bauch sind dann orange gefärbt, die übrigen Farben sind auch intensiver ausgebildet. Die Männchen bilden Reviere und verteitigen diese gegen andere Männchen und auch gegen andere Fische. Die Eier werden in vom Männchen vorbereiteten Laichgruben in seichten Gewässerbereichen abgelegt. Die Eier werden vom Männchen gepflegt.

Sonstiges

Der Sonnenbarsch stammt ursprünglich aus Amerika. Er wurde etwa ab dem Jahr 1880 als Aquarienfisch nach Europa eingeführt. Er gelangte wahrscheinlich durch Freisetzung in natürliche Gewässer. Als Speisefisch hat der Sonnenbarsch keine Bedeutung.

Gefährdungsstatus

Der Sonnenbarsch ist in Oberfranken nicht gefährdet und darf nach § 22 Abs. 4 AVBayFiG nur in geschlossenen Gewässern (Teichen) gehalten werden, aus denen er nicht entkommen kann. Das Aussetzen in Fließgewässer, Bagger- und Stauseen ist verboten. Nach § 11 Abs. 8 AVBayFiG darf er, wenn er in freien Gewässern gefangen wird, nicht zurückgesetzt werden.

Derzeitiges Vorkommen in Oberfranken

Der Sonnenbarsch kommt in oberfränkischen Raum hauptsächlich in den Teichen bzw. in den Grabensystemen der nördlichen und östlichen Ausläufer des Aischgründer Teichgebietes vor. Einzelne Exemplare sind auch in den Altwassern der Aisch und den Ausbuchtungen des Rhein-Main-Donau-Kanals festgestellt worden.

Quellenangabe

Copyright

©Text: Aus "Fischartenatlas Oberfranken - Eine Beschreibung aller in Oberfranken vorkommenden Fisch-, Krebs- und Muschelarten mit Darstellung ihrer Verbreitungsgebiete sowie der Gefährdungsursachen"
Herausgeber: Dr. R. Klupp, Bezirk Oberfranken, 2. überarbeitete Auflage, Bayreuth 2010.


Bild © Smithsonian Environmental Research Center, Lizens: CC BY 2.0, Bild bearbeitet